Archiv
Archiv mit Dokumente für spätere Generationen

Archiv aus dem 16. Jahrhundert
Unter einem Archiv versteht man eine Institution oder Organisationseinheit, in der Dokumente, die zur laufenden Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind, erfasst, erschlossen, erhalten, ausgewertet und zugänglich gemacht werden. Archivgut sind Schriftstücke, Akten, Karten, Pläne, Siegel, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, die einen bleibenden Wert besitzen. In diesem Zusammenhang ist vom Kreisschützenverband festgelegt, in welchen Zeitraum die einzelnen allgemeine Berichte, Ergebnislisten, Verbandsveranstaltungen, Fotos, Traditionsbelange archiviert bleiben müssen.
Aufbewahrung bedeutet im weitesten Sinne Speicherung auf einem Medium (z.B. Plattenspeicher, Magnetband, oder in einem Dokumentenverwaltungssystem), wobei das Originaldokument im Vordergrund steht. Die Archivierung ist an Regeln gebunden wie Unveränderbarkeit, langfristige Wiederauffindbarkeit und Wiedergabefähigkeit. Die Lebensdauer der Information im Fall der Archivierung ist nicht etwa konstant oder unendlich. Die so genannte Aufbewahrungsfrist ist zum Archivierungszeitpunkt festzulegen und beinhaltet eine mögliche bzw. notwendige Vernichtung der Information zu gegebener Zeit, was unter Kapazitätsgesichtspunkten wirtschaftlich bedeutsam sein kann.

Archivierung von Unterlagen, Dokumente im 20. Jahrhundert. Im 19. Jahrhundert füllten die Unterlagen nicht Schränke oder ganze Hallen. Heute ist eine CD zur Speicherung ausreichend und findet Platz auf kleinem Raum.
