Ausbildung
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Erste - Hilfe tut not.
Der Kreisschützenverband Pinneberg e.V. hatte eingeladen und einige Schützen kamen, zum Wochenendseminar in das Vereinsheim des Halstenbeker Schützenvereins.
Die Ersthelferausbildung des Deutschen Roten Kreuzes umfasst 8 Doppelstunden.
Inhalte der Ausbildung sind u.a.
- der Einsatz des Ersthelfers in der Öffentlichkeit,
- während der Berufsausübung,
- während der Veranstaltungen von Sportverbänden und/oder Vereinen,
Auch im Haushalt können durch die erworbenen Kenntnisse Unfälle vermieden werden, Menschenleben können gerettet und mögliche erforderliche Rehabilitationszeiten stark gemindert werden.
Unsere Ausbilderin Maike präsentierte alles sehr anschaulich und nachvollziehbar.
Begleitet von vielen Beispielen aus ihrer praktischen Berufs- und Lebenserfahrung wurde die
| Betreuung von Verletzten, | dass Anlegen von Verbänden, | |
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| dass Helmabnehmen bei verunfallten Helmträgern, | Herz- Lungen- Wiederbelebung, | |
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| die stabile Seitenlage und die Giftnotrettung geübt. | ||
Es war ein interessantes Wochenende, wie die beigefügten Bilder belegen.
Mit Applaus wurde die Ausbildungsleiterin Maike von uns verabschiedet.
Thamar Ehlers
Waffensachkunde
Schützen und Schützinnen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits 12 Monate in einem Schießsportvereins des NDSB sind. Eine Schießkladde mit 18 Eintragungen für die Teilnahme am Schießtraining ist vorzulegen. Anmeldungen können jeweils bis zum 1. Februar und 1. September des Kalenderjahres erfolgen.
Standaufsicht für Luftdruckwaffen
Voraussetzungen:
Schützinnen und Schützen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied in einem Schießsportverein des NDSB sind.
Inhalte:
Sportordnung Teil 0, 1 und 2 in Bezug auf Druckluftwaffen und Sicherheit auf dem Stand.
Die relevanten §§ zur Standaufsicht des Waffengesetzes und der allgemeinen Waffenordnung.
Schießstandrichtlinien in Bezug auf einen sicheren Schießstand.
Schießsportleiter-Ausbildung
Die Fortbildung wird momentan überarbeitet. In Kürze finden Sie hier wieder alle Wichtigen informationen.
JugendBasisLizens
Das neue Waffengesetz verlangt für die Jugendarbeit in den Schützenvereinen eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Personen, die das Schießen beaufsichtigt. Diese ist nach § 27 WaffG für das Luftgewehrschießen von unter 14 jährigen und für das Kleinkaliberschießen von unter 16 jährigen erforderlich.
Zielgruppe:
Vereinsmitglieder, die Jugendbetreuungstätigkeit ohne gültige Übungsleiter- oder Trainerlizens ausüben und solche, die künftig eine Jugendbetreuer-Tätigkeit anstreben.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre
Nachweis Waffensachkunde gem. §7 WaffG und AWaffV §1 und 2 sowie Standaufsicht gem. § 10 und 11 AWaffV
Erste Hilfe-Ausbildung (8 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre
Inhalte:
- Handlungskompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand
- Pädagogische Grundlagen
- Kind- und Jugendgerechte Vermittlung Schießsport- praktischer InhaltSorgfalt, Haftung, Aufsichtspflicht
- Entwicklungsstufen von Kind bis zum Heranwachsen




